Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Sie ist gleichrangig mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagesstätte. Bei der Auswahl einer geeigneten Betreuungsstätte haben Sie sich bestimmt vorher gut überlegt, welche Einrichtung wohl am besten Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
Die kleine Gruppe der Kindertagespflege ist die ideale Vorbereitung der „Kleinen“ für den Kindergarten. Hier fühlen sich die Kinder wohl, erleben die nötige Geborgenheit und Wärme denn, in dieser kleinen Gruppe ist es möglich, genug Zeit zu finden, individuell auf die Bedürfnisse eines jeden einzelnen Kindes, einzugehen. In den ersten Lebensjahren Ihres Kindes wird der Grundstein des späteren Lebens gelegt, also die Bindungs- und Bildungsfähigkeit. Deshalb wird bei uns:
- die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert;
- die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützt und ergänzt;
- den Eltern geholfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Die Förderung umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.
Voraussetzung einer Tagespflegeperson
- Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII
- Qualifizierungskurs
- Erste Hilfe am Kleinkind
- polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitsattest
Vermittlung und Zusammenarbeit
Tagespflegepersonen werden im Kreis Soest vom örtlichen Jugendamt, Familienzentrum und Kindertagesstätten bzw. Kindergärten vermittelt, mit denen sie eng zusammenarbeiten.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Kinder sind versichert:
- über die Haftpflichtversicherung der Tagespflegeperson und
- Unfallversichert über die Landesunfallkasse.