Familienzentrum im Lindenweg vermittelt Tagesmütter
Flexible Zeineinteilung – Finanzielle Förderung bei Berufstätigkeit

von David Zwadlo

Westfälischer Anzeiger Nr. 41, Donnerstag, 18. Februar 2010
Westfälischer Anzeiger Nr. 41, Donnerstag, 18. Februar 2010

WELVER – Die Kunden kommen aus allen Schichten: Junge Mütter, die noch zur Schule gehen. Alleinerziehende Frauen. Teilzeit-Beschäftigte. Und Eltern mit mehreren Kindern. Sie alle haben so viel zu tun, dass sie Hilfe brauchen bei der Betreuung ihrer Kinder.

Zum Glück gibt es Andrea Schmidt: Die freundliche Dame ist Leiterin und Ansprechpartnerin des Welveraner Familienzentrums und vermittelt Tagesmütter: Zum Beispiel Karin Aring, gelernte Handwerkerin und Mutter dreier Kinder, die seit sechs Jahren auf kleine und große Kinder anderer Menschen aufpasst.

Nina Peters, gelernte Krankenpflegerin, Mutter zweier Kinder, arbeitet seit viereinhalb Jahren als Tagesmutter.

Und Nina Otto, Mutter dreier Kinder und ehemalige Büroangestellte, die ihre Umschulung zur Tagesmutter vor zwei Jahren abgeschlossen hat.

Zwei Dinge fallen auf: Alle vier haben deutlich mehr Kinder als die typisch deutsch Frau (Kinderquote: 1,38). Und zum anderen haben sie einen anderen Beruf gelernt und sich nach dem Aufziehen der eigenen Sprösslinge dazu entschlossen, in der Kindererziehung zu bleiben – nur dass es diesmal bezahlt wird.

Finanzielle Förderung, wenn Eltern berufstätig sind

Die Kosten für eine Tagesmutter sind überschaubar: Ein Stundensatz von fünf bis sieben Euro plus Verpflegung, wobei die Betreuungskosten steuerlich absetzbar sind.

Besonders attraktiv ist die Kinderbetreuung, wenn die Eltern einer Erwerbstätigkeit, einer Ausbildung oder einer Eingliedermaßnahme nachgehen: Ab zehn Stunden Betreuungszeit pro Wochen besteht Anspruch auf finanzielle Förderung, wobei sich die Zahlung für die Kinderpflege nach der „Elternbeitragsstaffel“ wie in Kindertagesstätten richtet. Eine genaue Beratung erhalten interessierte Eltern im Familienzentrum bei Andrea Schmidt.

Die Betreuung findet meistens in der Wohnung der Tagesmutter statt, je nach Absprache sind aber auch andere Orte möglich.

Auch in zeitlicher Hinsicht sind die Tagesmütter flexibler, als es Kindergärten jemals sein könnten: Nina Otto zum Beispiel betreut ein Kind bereits früh morgens und bringt es pünktlich zum Unterricht in die Schule.

Je nach Bedarf und Absprache ist die Betreuung auch über Nacht und am Wochenende möglich – ein Service, der Rücksicht nimmt auf das moderne Arbeitsleben.

Betreuung ab der neunten Lebenswoche

Die Betreuung ist bereits im Säuglingsalter möglich, ab der neunten Lebenswoche, direkt nach dem Ende des Mutterschutzes, und erstreckt sich bei Bedarf bis zum 14. Lebensjahr.

Um als Tagesmutter arbeiten zu dürfen, müssen zahlreiche Voraussetzungen vorliegen: Eine Pflegeerlaubnis nach dem Sozialgesetzbuch, ein Qualifizierungskursus, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitsattest.

Zwischen den Tagesmüttern herrscht übrigens ein freundlicher, kooperativer Ton: „Wir stehen nicht in Konkurrenz zueinander“, stellen sie ausdrücklich fest.

Westfälischer Anzeiger Nr. 41, Donnerstag, 18. Februar 2010