Zeiten der Kinderbetreuung

von 7:00 bis 15:00 Uhr, bei Bedarf auch länger

Preise mit Förderung durch das Jugendamt

Ab dem 1. August 2013 haben alle Kinder Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieses gilt sowohl bei der Betreuung im Kindergarten, als auch in der Tagespflege. Auch Eltern, die nicht berufstätig sind, haben Anspruch auf Förderung für eine Betreuung.

Die aktuell geltenden Elternbeiträge entnehmen Sie bitte direkt auf der Website des Kreis Soest:
Elternbeiträge – Kreis Soest
Hier finden Sie auch Kontaktdaten, falls Sie zu diesen Themen Fragen an das Jugendamt haben.